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Häufige Fragen

Sie erhalten sowohl für psychiatrische als auch für psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wobei die von den Kammern, dem Verband der privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern beschlossenen erweiterten Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024 berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann gegebenenfalls eine sogenannte 'Abweichende Vereinbarung' gemäß §2 der GOÄ/GOP geschlossen werden, wobei daraus entstehende Differenzbeträge möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang von ihrem Kostenträger übernommen werden.

1. Psychiatrische Leistungen

Hierzu zählen u.a. Diagnostik, Pharmakotherapie und supportive Gespräche. Diese Leistungen sind genauso versichert, wie alle anderen ärztlichen Leistungen, z.B. durch Ihren Internisten. Bitte prüfen Sie vor Ihrem ersten Termin mit Prof. Ruhrmann, ob Ihr Vertrag Ausschlussklauseln für bestimmte Krankheitsbilder enthält.

2. Psychotherapeutische Leistungen (Beihilfe/PKV)

Die Übernahme der Kosten und das für die Erstattung notwendige Vorgehen unterscheiden sich je nach Versicherung. Wir werden Sie bei den Formalitäten gern unterstützen.

a) Beihilfe

Psychotherapeutische Leistungen werden von den Beihilfen des Bundes und der Länder gemäß der seit dem 01.07.2024 geltenden Empfehlungen übernommen. Dabei wird zwischen einer Akuttherapie (zwölf 50 Minuten-Sitzungen), einer Kurzzeittherapie (vierundzwanzig 50 Minuten-Sitzungen) und einer Regeltherapie (60 Sitzungen) unterschieden, hinzu kommen in der Regel noch probatorische Sitzungen. Für die Regeltherapie ist eine Vorabgenehmigung durch die Beihilfestelle im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens erforderlich, welches seitens der Beihilfestelle nach den probatorischen Sitzungen auf Basis eines sehr ausführlichen, anonymen Berichts an eine(n) von der Beihilfe bestellte(n) externe(n) Gutachter(in) eingeleitet wird. Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie entweder von Ihrer Beihilfestelle oder finden diese auf deren Webseite.

Die Vorgehensweise der von Ihnen zur Ergänzung der Beihilfe gewählten privaten Kostenträger unterscheidet sich je nach Versicherung, sodass Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer privaten Krankenversicherung informieren (siehe auch den nachfolgenden Absatz b).

b) Private Krankenversicherungen

Psychotherapeutische Leistungen werden von den Privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Die Verträge sind jedoch nicht einheitlich. Bitte klären Sie daher vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung, (a) ob und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Versicherungsvertrages enthalten ist, (b) ob es Ausschlussklauseln für bestimmte Krankheitsbilder gibt und (c) welche Bedingungen Ihr Vertrag hinsichtlich der Kostenerstattung durch den Versicherer enthält.

Bei Prof. Ruhrmann und Frau Kuboth können Sie auch als Selbstzahler behandelt werden.
Sie erhalten sowohl für psychiatrische als auch für psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (siehe GOÄ) bzw. gemäß der darauf Bezug nehmenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wobei die von den Kammern, dem Verband der privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern beschlossenen erweiterten Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024 berücksichtigt werden.

In der Regel erfolgen die Sitzungen in wöchentlichem Abstand und haben eine Dauer von 50 Minuten. Damit Sie die gewünschten Veränderungen erreichen können ist es zudem wichtig, dass Sie auch zwischen den Sitzungen immer genügend Zeit einplanen, um die erarbeiteten Erkenntnisse und Veränderungsmöglichkeiten zu reflektieren und durch konkrete Übungen im Alltag umzusetzen.

Das Honorar für ein Coaching/eine Einzelberatung tragen Sie selbst, eine Erstattung durch die Kostenträger erfolgt nicht. Es wird somit ebenso wie Dauer und Frequenz der Sitzungen frei vereinbart. Handelt es sich um eine berufsbezogene Thematik, so kann das Honorar in der Regel vollständig steuerlich geltend gemacht werden.

Die Durchführung ist im Allgemeinen auch online möglich, wozu besonderen Sicherheitsstandards genügende Anbieter (z.B. arztkonsultation.de) genutzt werden, um dem Datenschutz Genüge zu tun.

Prof. Dr. Ruhrmann bietet Ihnen gern auch videobasierte Onlinetherapien an, sofern Ihre individuellen Beschwerden und Ihre daraus resultierenden therapeutischen Erfordernisse dies ärztlich vertretbar machen. Dies wird nach einer ersten telefonischen Sondierung gemeinsam mit Ihnen im persönlichen Kontakt in der Praxis in einem ausführlichen Erstgespräch festgestellt.

Damit Sie sich vertrauensvoll auf die therapeutische Arbeit einlassen können, müssen Sie auf jeden Fall die Möglichkeit haben sicherzustellen, dass Sie während der Therapiesitzungen ungestört sind und niemand sonst dem therapeutischen Austausch folgen kann.

Grundsätzlich sollte auch bei einer online durchgeführten Therapie die Möglichkeit und Bereitschaft gegeben sein, die Praxis im Therapieverlauf für einzelne Sitzungen persönlich aufzusuchen, wenn dies aus therapeutischen Gründen empfehlenswert ist.

Weiterhin muss Ihre Erreichbarkeit per Telefon und SMS sichergestellt sein.

Zur technischen Durchführung benötigen Sie PC mit Kamera, Notebook, Tablet oder Smartphone sowie eine stabile Internetverbindung; zur Teilnahme genügen die Internetbrowser Chrome, Firefox oder Safari.

Um den Datenschutz sicherzustellen, werden für die Videotherapie spezielle, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dafür zertifizierte Anbieter genutzt, die erhöhte Sicherheitsvorgaben erfüllen müssen, z.B. arztkonsultation.de (dort können Sie sich bei Bedarf auch selbst noch einmal über die Sicherheitsstandards informieren).