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Häufige Fragen

Sie erhalten sowohl für psychiatrische als auch für psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Übernahme der Kosten und das für die Erstattung notwendige Vorgehen unterscheiden sich je nach Versicherung. Weiterhin ist es wichtig, zwischen psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen zu unterscheiden.

1. Psychiatrische Leistungen

Hierzu zählen u.a. Diagnostik, Pharmakotherapie und supportive Gespräche. Diese Leistungen sind genauso versichert, wie alle anderen ärztlichen Leistungen, z.B. durch Ihren Internisten. Bitte prüfen Sie vor Ihrem ersten Termin mit Prof. Ruhrmann, ob Ihr Vertrag Ausschlussklauseln für bestimmte Krankheitsbilder enthält.

2. Psychotherapeutische Leistungen (Beihilfe/PKV)

Die Übernahme der Kosten und das für die Erstattung notwendige Vorgehen unterscheiden sich je nach Versicherung. Wir werden Sie bei den Formalitäten gern unterstützen.

a) Beihilfe

Psychotherapeutische Leistungen werden von der Beihilfe nach Genehmigung eines Antrags übernommen, für den Ihre Therapeutin/Ihr Therapeut einen Bericht erstellt; bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Privaten Krankenversicherung über die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme.

b) Private Krankenversicherungen

Psychotherapeutische Leistungen werden von den Privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Die Verträge sind jedoch nicht einheitlich. Bitte klären Sie daher vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung, (a) ob und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Versicherungsvertrages enthalten ist, (b) ob es Ausschlussklauseln für bestimmte Krankheitsbilder gibt und (c) welche Bedingungen Ihr Vertrag hinsichtlich der Kostenerstattung durch den Versicherer enthält.

Bei Prof. Ruhrmann und Frau Kuboth können Sie auch als Selbstzahler behandelt werden.
Sie erhalten sowohl für psychiatrische als auch für psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (siehe GOÄ) bzw. gemäß der darauf Bezug nehmenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (siehe GOP).

Das Bonner Behandlungszentrum für Psychische Gesundheit hat einen kognitiv-verhaltenstherapeutischen Schwerpunkt. Für die vielfältig nachgewiesene Wirksamkeit dieser Verfahren ist es wichtig, dass Sie genügend Zeit haben, um die in den Sitzungen erarbeiteten Erkenntnisse und Veränderungsmöglichkeiten zu reflektieren und durch konkrete Erfahrungen auch umzusetzen. Zudem benötigt auch unser Gehirn Zeit, um Neues zu verarbeiten und nutzbar zu machen. In der Regel erfolgen die Sitzungen daher in wöchentlichem Abstand. Im Verlauf der Therapie wird angepasst an die Besserung Ihrer Beschwerden die Therapiefrequenz dann häufig gesenkt, um einen längeren begleiteten Zeitraum zur Verfestigung der erreichten Verbesserungen zu gewährleisten. Die Dauer einer Sitzung beträgt in der Regel 50 Minuten.

Das Honorar für Coaching-Sitzungen tragen die Klienten selbst, eine Erstattung durch die Kostenträger erfolgt nicht. Dauer und Frequenz der Sitzungen können somit frei vereinbart werden.